LKW

Klasse C95

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Klasse C95

Informationen

Um im Gewerbe mit dem LKW fahren zu dürfen, brauchst du eine C95-Grundqualifikationsprüfung. Diese Regelung gilt für alle Führerschein-Werber nach dem 10.September 2009.

Diese besteht:
entweder eine abgeschlossene Lehrausbildung als Berufskraftfahrer mit verlängerter praktischer Fahrprüfung (Grundqualifikation)
oder den Nachweis bestimmter genau definierter Kenntnisse mittels Prüfung am Land OÖ (schriftlich und mündlich) und einer verlängerten praktischen Fahrprüfung.
und zusätzlich in beiden Fällen den Zahlencode „95“ im Führerschein.
Ist der Zahlencode „95“ im Führerschein eingetragen, gilt das Mindestalter von 18 Jahren (anstatt 21 Jahren) auch für das Lenken schwerer Lkw mit mehr als 7500kg.

In weiterer Folge müssen ALLE LenkerInnen (FS-Erteilung auch vor dem 10. September 2009) eine Weiterbildung jeweils längstens in 5-Jahres-Intervallen im Ausmaß von mind. 35 Stunden absolvieren, um die Gültigkeit der Eintragung des Zahlencodes „95“ um weitere 5 Jahre zu verlängern.

Diese Regelung gilt nicht alleine im gewerblichen Güterbeförderungsunternehmen, sondern auch
Im Werkverkehr von Handel, Gewerbe und Industrie,
In weiten Bereichen der öffentlichen Hand,
Für selbstfahrende Unternehmerinnen und Unternehmer und
Für fallweise beschäftigte Lenker

Ausgenommen sind:
Kfz mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t, auch wenn mit einem damit gezogenen Anhänger in Summe die 3,5 t-Grenze überschritten wird (Führerschein Klassen B/B+E)
Kfz mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 45 km/h
Kfz von Katastrophenschutz, Feuerwehr, Militär, Polizei
Kfz auf Probefahrten bzw. noch nicht zum Verkehr zugelassenen neuen oder umgebauten Kfz
Lkw zur Ausbildung in Fahrschulen oder zur Berufskraftfahrer-Aus- und –Weiterbildung oder zur Ausbildung im Rahmen des Lehrberufs Berufskraftfahrer
Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, die der Lenker zur Ausübung seines Berufes verwendet, und bei denen das Lenken des Fahrzeuges nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers ist

Lt. Verkehrsministerium kommt es bei der Ausnahme im letzten Punkt darauf an, ob die Erbringung einer Beförderungsleistung an sich die primäre Tätigkeit des Fahrers darstellt oder ob Güter, wie etwa Ersatzteile bei Handwerksbetrieben oder Servicetechnikern, lediglich im Rahmen einer sonstigen Tätigkeit (z. B. für eine Reparatur) mitgeführt werden.
Damit wären also Handwerker, Servicetechniker und dergleichen ausgenommen, die selbst Lkw über 3,5 t höchstem zulässigen Gesamtgewicht lenken und dabei Güter/Maschinen/Gerätschaften transportieren, die sie dann auch selbst montieren/verwenden oder dergleichen.

Beliefert die Lenkerin/der Lenker aber Baustellen udgl. und werden die Güter/Maschinen/Gerätschaften von anderen MitarbeiterInnen montiert/verwendet, stellt die Beförderungsleistung die primäre Tätigkeit des Fahrers dar, dann gilt diese Ausnahme für sie/ihn nicht.
Nicht unter die Verpflichtung zur Berufskraftfahrer-Aus- und –Weiterbildung fallen auch Fahrten mit
• Kraftfahrzeugen, die nicht dem Güterbeförderungsgesetz unterliegen, also z. B.:
o Fahrten mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, wie Autokränen oder Straßenkehrmaschinen
o Fahrten zu privaten Zwecken

Ausbildung

Fahrschule-Mayr_1

Praktische Fahrprüfung

Die praktische Fahrprüfung wird gleich in Kombination mit der Führerscheinprüfung abgelegt. Die Prüfungszeit wird von 60min auf 110min erhöht. Dies führt zu einer Fahrt im Verkehr von ca. 90 Minuten (!). Ist der LKW-Führerschein bereits vorhanden, so ist eine erneute Prüfung mit 110min abzulegen. Bei uns in der Fahrschule werden für diese Prüfung mindestens zwei zusätzliche Fahrstunden eingeplant, welche aber in deinem Gesamtpaket bereits inkludiert sind.
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Theoretische Grundqualifikationsprüfung C95

Diese erfolgt nach bestandener Praxis-Prüfung am Land OÖ. Termine und Informationen kannst du auch direkt auf der Homepage des Landes OÖ erfahren. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Single-Choice Test mit vorgefertigtem Fragenkathalog. Im Anschluss findet ein mündliches Fachgespräch zu festgelegten Themen statt. Dauer insgesamt 3-4 Stunden.
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Ausstellung Fahrerqualifizierungsnachweis

Wenn beide Teile positiv absolviert wurden, kann man sich an der Behörde den Zahlencode 95 zum LKW Führerschein ergänzen lassen.

Hinweise

Alle fünf Jahre ist eine gesetzliche Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden nötig. Diese kannst du direkt bei uns absolvieren. –> Termine

Um Kosten zu sparen, versuche die Führerscheinbefristung mit der Verlängerungsfrist der Weiterbildung synchron zu halten. Damit musst du nur alle 5 Jahre 1x den FS neu ausstellen lassen.

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Klar sind wir eine Fahrschule,
aber eine mit weniger Schule und mehr Spaß!

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FAQ

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