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Führerschein-Umschreibung

Führerschein-Umschreibung

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EU-Führerschein

Ein Antrag für die Führerschein-Umschreibung wird bei der Behörde LPD Linz eingereicht, sofern die Abwicklung über die Fahrschule Mayr erfolgen soll. Andere Fahrschulen haben evtl. wieder andere Verwaltungsbehörden.

Behörde LPD Linz
Nietzschestraße 33, 4020 Linz
(+43) 059 / 133 40 6251

Erforderliche Dokumente

EU-Passfoto

Abgestempelter Führerscheinantrag der Fahrschule Mayr

Ärztliche Führerscheinuntersuchung, sofern im aktuellen Führerschein eine Befristung eingetragen ist. z.b.: bei Klasse LKW oder aufgrund einer Beeinträchtigung.

Die Behörde prüft die Dokumente und gibt der Fahrschule eine Meldung, wenn alles in Ordnung ist und ob eine Umschreibung genehmigt wird. Dabei entscheidet die Behörde, welche konkreten Auflagen dazu erfüllt werden müssen. In den meisten Fällen sind es Fahrstunden in der Fahrschule und eine erneute praktische Führerschein-Prüfung. Die Fahrstunden deswegen, weil das Prüfungsniveau in Österreich durchaus anspruchsvoll ist und die Fahrschule hier eine gute Vorbereitung darauf tätigen soll. In der Praxis werden meistens mindestens 4-6 Fahrlektionen benötigt.

Bei der Prüfung selbst kommt eine der Fahrschule zuvor nicht bekannte Person (= vom Land OÖ bestellter und befugter Führerschein-Prüfer) und handelt die Prüfung ab. Im Fahrschul-Auto sitzt der Prüfer am Rücksitz und ein Fahrlehrer am Beifahrer-Sitz. Die Amtssprache bzw. Prüfungssprache ist DEUTSCH. Es gibt hier keine Ausnahmen.

Praktische Prüfung

Die praktische PKW-Führerscheinprüfung besteht aus 4 Teilen (Gesamtdauer 40 min)

Fahrschule-Mayr_1

Fahrzeugkunde

ca. 3 technische Fragen werden auf DEUTSCH gestellt. Die Antwort hat auf Deutsch zu erfolgen.
Fahrschule-Mayr_2

Übungen am Parkplatz

Zielbremsung, Umkehren, 90° rückwärts einparken, parallel rückwärts einparken und Slalom fahren
Fahrschule-Mayr_3

Fahrt im Verkehr

Bestehend aus Ortgebiet, Freilandstraße und wenn möglich Autobahn
Fahrschule-Mayr_4

Nachbesprechung

der erlebten Situationen auf DEUTSCH

Sollte die Sprache Deutsch nicht ausreichend beherrscht werden, kann dafür ein gerichtlich beeideter Dolmetscher eingesetzt werden. Dieser ist vom Kunden selbst zu organisieren und zu bezahlen. Die Fahrschule und die Behörde haben damit nichts zu tun. Geeignete Dolmetscher findet man im Internet auf eigene Recherche. Diese müssen dann während der praktischen Prüfung am Prüfungsort anwesend sein und können Übersetzen. Der Dolmetscher muss sich zuvor beim Prüfer ausweisen (amtlich gültiger Lichtbildausweis und gerichtlich beeidete Dolmetscher-Berechtigung]. Sämtliche Aufwände des Dolmetschers sind vom Kunden selbst zu bezahlen.

Es empfiehlt sich, diesen Dolmetscher vielleicht bereits in den Fahrstunden mitzunehmen, damit ihm die Fahrschule auch den Prüfungsablauf erklären kann. Das ist aber nur eine Empfehlung. Die Kosten dafür trägt der Kunde. Es würde auch ein privater Übersetzer reichen bzw. kann auch der Fahrlehrer manche Dinge auf Englisch erklären.

Nach der bestandenen Prüfung wird an Ort und Stelle ein vorläufiger neuer Führerschein vom Prüfer ausgehändigt. Dazu das Kostenblatt für die Behördenkosten. Sobald diese bezahlt worden sind, wird der richtige neue Führerschein (Scheckkarte) produziert und per Post zum Hauptwohnsitz gesendet. Bis zu diesem Zeitpunkt kann man bereits mit dem vorläufigen Führerschein und einem amtlich gültigen Lichtbildausweis in Österreich Auto fahren. Danach reicht die Scheckkarte alleine – der vorläufige Führerschein kann vernichtet werden bzw. läuft automatisch nach 1 Monat aus.
Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, ist eine Wiederholungsfrist von 14-tagen einzuhalten. In dieser Zeit sind weitere Fahrstunden mit der Fahrschule zu absolvieren, um die Fehler für den nächsten Antritt zu trainieren. Eine Prüfungsanmeldung erfolgt immer über die Fahrschule Mayr und muss eine Woche vor dem gewünschten Termin bekannt gegeben werden.

Kostenübersicht
Kosten einer Fahrlektion in der Fahrschule: € 66.-
Kosten eines Prüfungsantrittes in der Fahrschule: € 65.-
Verwaltungskosten in der Fahrschule: € 55.-
Behördenkosten
Arztuntersuchtung: € 35,-
Praktische Prüfung: € 60,- pro Antritt
Führerscheinausstellung: € 49,50

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Ablauf Führerschein-Umschreibung

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