Voraussetzung:
Um im Gewerbe mit dem LKW oder Omnibus fahren zu dürfen, brauchst du folgende Zusatzausbildung(en):
LenkerInnen mit Führerschein C/C1 – ausgestellt vor dem 10. 9. 2009 bzw.
LenkerInnen mit Führerschein D/D1 – ausgestellt vor dem 10. 9. 2008:
LenkerInnen mit Führerschein C/C1 – ausgestellt ab dem 10. 9. 2009 bzw. LenkerInnen mit Führerschein D/D1 – ausgestellt ab dem 10. 9. 2008 brauchen zusätzlich:
Ist der Zahlencode „95“ im Führerschein eingetragen, gilt das Mindestalter von 18 Jahren (anstatt 21 Jahren) auch für das Lenken schwerer Lkw mit mehr als 7500kg. In weiterer Folge müssen alle LenkerInnen die Weiterbildung jeweils längstens in 5-Jahres-Intervallen wiederholen, um die Gültigkeit der Eintragung des Zahlencodes „95“ um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Diese Regelung gilt nicht alleine im gewerblichen Güterbeförderungsunternehmen, sondern auch
Ausgenommen sind:
Lt. Verkehrsministerium kommt es bei der Ausnahme im letzten Punkt darauf an,
Damit wären also Handwerker, Servicetechniker und dergleichen. ausgenommen, die selbst Lkw über 3,5 t höchstem zulässigen Gesamtgewicht lenken und dabei Güter/Maschinen/Gerätschaften transportieren, die sie dann auch selbst montieren/verwenden oder dergleichen.
Beliefert die Lenkerin/der Lenker aber Baustellen udgl. und werden die Güter/Maschinen/Gerätschaften von anderen MitarbeiterInnen montiert/verwendet, stellt die Beförderungsleistung die primäre Tätigkeit des Fahrers dar, dann gilt diese Ausnahme für sie/ihn nicht.
Nicht unter die Verpflichtung zur Berufskraftfahrer-Aus- und –Weiterbildung fallen auch Fahrten mit
Kraftfahrzeugen, die nicht dem Güterbeförderungsgesetz unterliegen, also z. B.:
Weiterführende Links:
Informationen zur Grundqualifikationsprüfung
FAQs der Grundqualifikationsprüfung
Prüfungsvorbereitung:
Fragenkatalog BOS (Bessere Darstellung)
Anmeldeformular:
Kontakt Land OÖ:
Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Verkehr, Infrastrukturrecht Vorzimmer
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-155 62 E-Mail verk.post@ooe.gv.at