Donnerstag, 23. Februar 2012 
 
Weiterbildung

Was heißt "Weiterbildung" für mich?


Lenker von Lastkraftwägen oder Bussen über 3,5 t hzGG, die einen Fahrerqualifizierungsnachweis besitzen, müssen alle fünf Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Nachweises, eine Weiterbildung absolvieren. Sollte der Fahrerqualifizierungsnachweis bereits abgelaufen sein, muss die Weiterbildung noch vor  der Wiederaufnahme der Tätigkeit nachgewiesen werden.

Lenker, die ihren Führerschein zum Bespiel für die Klassen C1 oder C bis zum 9. September 2009 gemacht haben, müssen spätestens ab 10. September 2014, wenn die Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeübt wird, vor Aufnahme der Tätigkeit einen Nachweis über 35 Stunden Weiterbildung mitführen (Fahrerqualifizierungsnachweis). Ebenso gilt dies auch für die Führerscheinklasse D. Lenker, die schon zu ihrem Führerschein die Prüfung über die Grundqualifikation ablegen, müssen die Weiterbildung erst 5 Jahre nach bestandener Prüfung nachweisen.


Ausnahmen:


Lenker von folgenden Fahrzeugen benötigen den Fahrerqualifizierungsnachweis nicht:

 

  • Kraftfahrzeuge bis 45 km/h
     
  • Kraftfahrzeuge auf Probefahrten bzw. noch nicht zugelassene Kraftfahrzeuge Fahrschul-Lkw bzw. -Busse 

  • Kraftfahrzeuge von Feuerwehr, Militär, Polizei
     
  • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Material oder Werkzeug, die der Lenker zur Ausübung seines Berufes gebraucht und das Lenken des Fahrzeuges nicht zur Arbeitstätigkeit gehört.

  • Lenker, die den C bzw D-Führerschein nicht für ihre Berufsausübung nutzen.
 

EU-Richtlinie RL 2003/59/EG, Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer – GWB (BGBl. II 139/2008)

 

Module:

Die Weiterbildung beträgt in beiden Fällen 35 Stunden. Die Unterrichtsteilnahme ist natürlich Pflicht. Die Weiterbildung kann sowohl aus praktischen und theoretischen Teilen bestehen. Hat man die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen, wird von der Führerscheinbehörde die Zahl 95 mit dem Ablauf der nächsten Frist bei der Führerscheinklasse eingetragen.

 

 Klasse D:

  1. Fahrzeugtechnik richtig anwenden und Verbesserung des Fahrverhaltens
  2. Kraftstoffverbrauch optimieren
  3. Vorschriften anwenden und das wirtschaftliche Umfeld (Omnibusse)
  4. Ladungssicherung und Personenbeförderung bei Omnibusse
  5. Humanfaktor - Sensibilisierung in Bezug auf Risiken, Unfälle, Kriminalität, Gesungheitsfaktoren, etc

Klasse C/C1:
  1.  Fahrzeugtechnik richtig anwenden und Verbesserung des Fahrverhaltens
  2. Kraftstoffverbrauch optimieren
  3. Vorschriften anwenden und das wirtschaftliche Umfeld (Nutzfahrzeugen)
  4. Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
  5. Humanfaktor - Sensibilisierung in Bezug auf Risiken, Unfälle, Kriminalität, Gesungheitsfaktoren, etc
 
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